Mund-Nase-Bedeckung in Arztpraxis
Liebe Patientinnen,
der Senat hat zur Eindämmung des SARS-CoV-2 verfügt, dass in Arztpraxen ebenfalls eine
Mund-Nase-Bedeckung
angelegt werden muss.
Wir bitten Sie daran zu denken, wenn Sie zu uns in die Praxis kommen.
Ihr Praxisteam
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!