Zusatzleistungen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Leistungen zu übernehmen, die das notwendige Maß nicht übersteigen. Dies ist im fünften Sozialgesetzbuch festgelegt.
Welche Leistungen medizinisch notwendig sind, wird in regelmäßigen Abständen in einem Gremium entschieden.